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Werbung auf Pkw Arbeitnehmer

Spielregeln für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Befreiung

Werbung auf dem Pkw meiner Arbeitnehmer – steuer- und sozialversicherungsfrei und ohne Rundfunkgebühren
Es besteht die Möglichkeit, Pkw der Arbeitnehmer für Firmenwerbung zu verwenden. Dabei sind aber bezüglich Rundfunkbeitrag (GEZ) und Lohnsteuer ein paar „Spielregeln“ zu beachten.

  • Bezüglich Rundfunkbeitrag die Kernaussage: Es kommt darauf an, wer Inhaber des Fahrzeugs ist.
  • Steuer- und sozialversicherungsrechtlich ist zu beachten:
      Damit man die Zahlungen für Werbung am Pkw des Arbeitnehmers anerkennt, bitte beachten:
    a) Nicht an der steuerlichen Freigrenze von 255 € p.a. orientieren. Das hat die Rechtsprechung als Arbeitslohn beurteilt. Der Vermietung muss nach der Rechtsprechung aus 2022 ein „eigenständiges wirtschaftliches Gehalt zukommen“. Denkbar wäre zum Beispiel mtl. 15 € für Logoaufkleber an Heckscheibe und 5 € für kleinen runden Aufkleber am Seitenfenster.
    b) Der „Werbevertrag darf nicht an den Arbeitsvertrag gekoppelt sein.
    c) Nicht nur Werbung auf Pkw von Arbeitnehmern, sondern auch für Dritte anbieten. So kann ein Kunde oder sonst. Bekannzer z.B. auch Werbung für das Unternehmen machen und erhält dafür entspr. Entgelt wie bei den Arbeitnehmern. Für Mandanten stelle ich ein unverbindliches Muster einer Werbevereinbarung zur Verfügung.

Haftungsausschluss
Alle hier zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unbedingt auf den Einzelfall hin zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Wir überprüfen regelmäßig die Aktualität der Unterlagen.
Trotz alledem können wir keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet und aktuell ist.
In Zweifelsfällen kontaktieren Sie uns bitte

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