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Versicherungsfalle - Aus Midi-Job wird Mini-Job
Steuertipps |
Versicherungsfalle - Aus Midi-Job wird Mini-Job
Darauf müssen Sie bei Beschäftigten in der Gleitzone und Minijobs ab Oktober 2022 achten
Erhöhung Minijob-Grenze macht in den meisten Fällen Anpassungen notwendig !
Durch Erhöhung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022 sind Beschäftigte in der bisherigen Gleitzone nicht mehr in der regulären Sozialversicherungspflicht, wenn ihr Lohn nicht 520 € übersteigt.. Es gibt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2023 zwecks Bestandsschutzwahrung.
Das Arbeitsverhältnis sollte aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besprochen werden.
Infolge Anpassung der Minijob-Grenze auf 520 € und des Mindestlohns auf 12 € ab Oktober 2022
ist also erneut eine Überprüfung der Lohnvereinbarungen notwendig.
Die Minijob-Grenze wird künftig voraussichtlich bei jeder Änderung des Mindestlohns angepasst. Ziel der Anpassungen ist es, dass Minijobber mit dem neuen Mindestlohn immer noch zehn Stunden pro Woche arbeiten können.
Bei einem Arbeitslohn von 520 € und Einhaltung des Mindestlohns von 12 € beträgt die maximal zulässige Beschäftigung nur ca. 43,25 Std.
Die vereinbarten Stunden /Woche werden dabei mit der Formel Std./Wo. x 13 : 3 auf den Monat umgerechnet.
Für unsere Mandanten stehen in unserem Serviceportal auf der website eine angepasste neue Aushilfslohnquittung zum download bereit
(zur Verfügung gestellt von Tanja Said, Lohnbuchhaltung) :-) .
Unser Tipp:
Beschäftigte knapp oberhalb der Minijob-Grenze (z.B. 530 € Monatslohn) sind für den Arbeitgeber wesentlich kostengünstiger.
Der Arbeitnehmer ist ausserdem in den meisten Fällen im Vergleich zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich günster versichert;
zusätzlich auch über die Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Bitte kontaktieren Sie in Zweifelsfragen das Lohnbüro.