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Umsatzsteuer auf Bankdienstleistungen - darauf sollten Sie achten

Einige Kreditinstitute informieren ihre Geschäftskunden schriftlich, dass sie ab einen bestimmten Zeitpunkt  in Kürze auf Zinsen und Entgelte Umsatzsteuer berechnen werden (oftmals aus eigenen steuerlichen Gründen im Zusammenhang mit Baumassnahmen).

Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass es für die vorsteuerabzugsberechtigten Unternehme ja keinen finanziellen Nachteil darstellt. Aus dem Schreiben der Bank geht sinngemäss hervor, dass dass der steuerrechtlich zulässige Verzicht auf die Steuerbefreiung jedoch für Sie ohne Bedeutung sein dürfte, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Diese Aussage ist jedoch nur bedingt richtig.

Wenn das Geschäftsgirokonto sowohl für betriebliche als auch für private Transaktionen (z. B. Einkommensteuerzahlung, Abbuchung Versicherungsbeiträge) verwendet wird, muss bei vollem Vorsteuerabzug grundsätzlich auch Umsatzssteuer für die Privatnutzung berechnet werden (analog zur privaten Nutzung von Kfz und Telefon).

Sofern diese Berechnung bei Abschlusserstellung nicht erfolgt (=Fehler), ist wohl spätestens im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Rückfragen eine Nachberechnung zu erwarten.

redaktionelle Ergänzung Juli 2022:
In Verbindung mit der Eigennutzung von PV-Anlagen, welche seit 2022 stark zugenommen hat, ergeben sich ähnliche Vergleichsberechnungen.
Hinsichtlich der privaten Verwendung werden die Kosten spätestens bei der Gewinnermittlung durch Ansatz einer "Nutzungsentnahme" korrigiert. Der auf die private Nutzung entfallende Anteil (meist über 50%) erhöht das steuerliche Ergebnis und unterliegt der Umsatzsteuer.
Saldiert betrachtet wird die ursprünglich abzugsfähige Vorsteuer korrigiert, soweit sie anteilig die private Verwendung der PV-Anlage betrifft. Dies gilt auch für die auf Kontogebühren und Kreditkosten berechnete Umsatzsteuer der Bank. Insoweit entsehen durch die Umsatzsteuer auf Kredite und Kontoführung zusätzliche Kosten.

Rechenbeispiel

Geschäftskonto eines Handwerksbetriebes (Einzelunternehmen),
Kontokorrentzinsen 12,75% p.a. bei durchschnittlicher Inanspruchnahme von 20.000 € :  2.550 € 
darin enthalten privater Geldtransfer (Überweisungen) ca. 30% 
privat veranlasster Teilbetrag ZInsen (ohne sonst. Kosten) somit 765 €
darauf zu berechnende Umsatzsteuer für den „Eigenverbrauch“/private Nutzung : 145,35 €.

Sie haben die Möglichkeit, der Bank mitzuteilen, dass Sie die Umsatzsteuerberechnung nicht wünschen. Sofern Sie nicht widersprechen, werden die Kontokorrentkosten künftig mit Umsatzsteuer berechnet.

Da bei jedem Einzelunternehmen oder Personengesellschaft der Umfang der privaten Nutzung des Geschäftsgirokontos unterschiedlich ist, überlasse ich es Ihnen, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Berechnung der Umsatzsteuer auf Zinsen und Entgelte abzulehnen. Wenn ja, sollten Sie dies wegen der von der Bank gesetzten Frist nach Rücksprache mit dem Steuerberater möglichst umgehend tun.

 

Muster für Ablehnung (sofern kein Vordruck der Hausbank vorliegt):

Sehr geehrte ……………………..,

bezugnehmend auf das Rundschreiben der Sparkasse vom … teile ich Ihnen mit, dass ich mit einer Umsatzsteuer-Option ab ........ hinsichtlich der Zinsen und Entgelte für die Kontoführung des o.g. Konto Nr. bzw. hinisichtlich der Kreditkosten nicht einverstanden bin und bitte darum, keine Umsatzsteuer für die umsatzsteuerbefreiten Dienstleistungen zu berechnen.

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