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Minijob oder Gleitzone - was ist für wen günstiger ?
Beratung |
Minijob oder Gleitzone - was ist für wen günstiger ?
Die Neuregelungen ab 2023 eröffnen neue Gestaltungsmöglichkeiten
(Vergleichsberechnung)
Durch die neue angepasste "Stufenregelung" ist der Minijob im Vergleich mit der Gleitzonenregelung wieder attraktiver geworden.
Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben hinsichtlich Auszahlungsbetrag bzw. Gesamtkosten keine wesentlichen Unterschiede mehr.
Letztendlich kann/sollte es deshalb dem Arbeitnehmer überlassen bleiben, welche Einstufung er möchte.
Wenn er keine gesetzliche Absicherung mit Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung benötigt/möchte,, ist Minijob lukrativer.
Will er aber seinen freiwilligen Beitrag zur gesetzlichen KV einsparen (meistens ca. 200 €),
zum Beispiel, weil er nicht beim Ehepartner mitversichert ist, dann ist die Gleitzone wesentlich attraktiver für ihn. Denn damit ist er –mit minimalem Beitrag auch krankenversichert.
Das nachfolgende Rechenspiel macht es deutlich
(zur Verfügung gestellt von Tanja Said, Lohnsachbearbeitung)
Arbeitgeber: |
AN normal in Gleitzone |
Mini-Job`s |
alternative Berechnung in Gleitzone |
|
Bruttolohn Oktober 2022 |
538,01 |
538,00 |
700,00 |
|
Sozialabgaben AG (mit Maximum U2) |
147,26 |
150,64 |
140,18 |
|
Bruttokosten Arbeitgeber |
685,27 |
688,64 |
-3,37 |
840,18 |
Arbeitnehmer: Steuerklasse I |
|
|
|
|
Bruttolohn (>800,-) |
538,01 |
538,00 |
700,00 |
|
Steuer, Sozialabgaben |
-6,21 |
0,00 |
-142,63 |
|
Nettolohn |
531,80 |
538,00 |
1,25 |
557,37 |
Mit Konzentration auf das -rechnerisch-Wesentliche haben wir darauf verzichtet, aus "Gender-Gründen" Ergänzungen anzubringen. Wir bitten insoweit um Nachsicht.