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Diverse Grenzwerte Steuern und Lohn
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Kurzübersicht Eckdaten Steuern und Lohn, PV-Anlagen
Ein paar Informationen zu steuerlich relevanten Grenzwerten für die alltägliche Arbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Photovoltaikanlagen Jahressteuergesetz 2022
Einkommensteuer
Einnahmen Betrieb rückwirkend ab 1. Januar 2022 vollständig steuerfrei, wenn
1. die Anlage auf, an oder in einem Einfamilienhaus (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie, Garagenhof) installiert ist und die Gesamtleistung bis zu 30 kW (peak) beträgt; oder
2. die Anlage auf sonstigen Gebäuden installiert ist und die maximale Leistung 15 kW (peak) pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht übersteigt.
Bei Betrieb mehrerer Anlagen darf deren Gesamtleistung 100 kW (peak) nicht übersteigen.
Gewerbesteuer : Ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 bis zu 30 kW (bisher 10 kW) keine Gewerbesteuerpflicht
Umsatzsteuer : Ab 1. Januar 2023 Lieferung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher an Wohnhäusern Umsatzsteuer 0%. Entnahme steht einer solchen Lieferung gleich (BMF: nur, wenn mindestens 90% Eigenbedarf ? umstritten)
Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile möglich, wenn innerhalb der Grenzen.
Minijob-Grenzen
01.10.22 520 €
01.01.13 450 €
vor 2013 400 €
Midijob-Grenzen (Gleitzone)
01.01.23 520,01 € bis 2.000 €
01.10.22 520,01 € bis 1.600 €
vor 10.22 450,01 bis 1.300 €
Mindestlohn
01.10.22 12,00 €
01.07.22 10,45 €
01.01.22 9,82 €
01.07.21 9,60 €
01.01.21 9,50 €
01.01.20 9,35 €
01.01.19 9,19 €
vor 01.01.19 8,84 €
GWG-Grenzen (gleichzeitig Grenzwert der Vereinfachungsregel für Bildung RAP)
01.01.2023 1.000 €
oder Poolabschreibung für alle GWG
01.01.2018 800 €
und Sammelposten 251 € bis 1.000 €
vor 2018 410 €
und Sammelposten 151 € bis 1.000 €
Investitionsabzugsbetrag (betr. Ntzg >= 90%)
a) Gewinngrenze
01.01.20 200.000 € (unabh. von Gewinnermittlungsart)
b) Fördersatz
01.01.20 50%
bis 2019 40%
WerbungskostenArbeitnehmer
Pauschbetrag
2023 1.230 €
2022 1.200 €
2021 1.000 €
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
2023 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,38 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2023 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,38 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2021 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,35 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2021 : 0,30 € /Entfernungs-km -max. 4.500 €
2020 : 0,30 € /Entfernungs-km -max. 4.500 €
Home-Office-Pauschale
bis 2022 120 Tage x 5 €, max. 600 €
ab 2023 210 Tage x 6 €, max. 1.260 €
Freibetrag Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder u.ä.
bis 2022 2.400 €
ab 2023 3.000 €