Informationsservice
Diverse Grenzwerte Steuern und Lohn
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Spickzettel : Kurzübersicht Eckdaten Steuern und Lohn, PV-Anlagen
Ein paar Informationen zu steuerlich relevanten Grenzwerten für die alltägliche Arbeit in der Finanz- und Lohnbuchhaltung
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Photovoltaikanlagen Jahressteuergesetz 2022
Einkommensteuer
Einnahmen Betrieb rückwirkend ab 1. Januar 2022 vollständig steuerfrei, wenn
1. die Anlage auf, an oder in einem Einfamilienhaus (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderweitiger Nebengebäude) oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden (z. B. Gewerbeimmobilie, Garagenhof) installiert ist und die Gesamtleistung bis zu 30 kW (peak) beträgt; oder
2. die Anlage auf sonstigen Gebäuden installiert ist und die maximale Leistung 15 kW (peak) pro Wohn- und Gewerbeeinheit nicht übersteigt.
Bei Betrieb mehrerer Anlagen darf deren Gesamtleistung 100 kW (peak) nicht übersteigen.
Gewerbesteuer : Ebenfalls rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 bis zu 30 kW (bisher 10 kW) keine Gewerbesteuerpflicht
Umsatzsteuer : Ab 1. Januar 2023 Lieferung sowie die Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich der Stromspeicher an Wohnhäusern Umsatzsteuer 0%. Entnahme steht einer solchen Lieferung gleich (BMF: nur, wenn mindestens 90% Eigenbedarf ? umstritten)
Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile möglich, wenn innerhalb der Grenzen.
Freibetrag Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder u.ä.
ab 2023 3.000 €
bis 2022 2.400 €
Minijob-Grenze
01.01.25 556 €
01.01.24 538 €
Berechnung max. Std. mit Mindestlohn nach folgender Formel:
556 € Minijobgrenze x 3 / 13 / Mindestlohn 12,82 € =abger. 10 Std./Woche
01.10.22 520 €
01.01.13 450 €
vor 2013 400 €
Midijob-Grenzen (Gleitzone)
01.01.2025 556,01 € bis 2.000 €
01.01.24 538,01 € bis 2.000 €
01.01.23 520,01 € bis 2.000 €
01.10.22 520,01 € bis 1.600 €
vor 10.22 450,01 bis 1.300 €
Mindestlohn > s. auch Vergleichsberechnung Festlohn
01.01.25 12,82 € /Std.)
01.01.24 12,41 €
01.10.22 12,00 €
01.07.22 10,45 €
01.01.22 9,82 €
01.07.21 9,60 €
01.01.21 9,50 €
01.01.20 9,35 €
01.01.19 9,19 €
vor 01.01.19 8,84 €
GWG-Grenzen (gleichzeitig Grenzwert der Vereinfachungsregel für Bildung RAP)
01.01.2023 1.000 €
oder Poolabschreibung für alle GWG
01.01.2018 800 €
und Sammelposten 251 € bis 1.000 €
vor 2018 410 €
und Sammelposten 151 € bis 1.000 €
§ 7g EStG Investitionsabzugsbetrag
Voraussetzungen : bewegl. WG, mind. 90% betr. Nutzung Inland) :
bis Ende 3. Folgejahr Anschaffung, ansonsten rückwirkende Auflösung
a) Gewinngrenze
01.01.24: 2.200.000 € (unabh. von Gewinnermittlungsart)
bis 31.12.23: 200.00 €
b) Fördersatz
01.01.24: 50% -max. 200.000 € pro Betrieb
bis 2019 40%
c) Sonderabschreibung (Jahr der Anschaffung + 4 Jahre mgl.)
29.03.24 : 40%
bis 28.3.24 20%
Höchstgrenzen für Bildung sind zu beachten !
Geschenke
ab 01.01.2024: 50 € (netto, wenn Vorsteuerabzug) –ohne Verpackungs- u. Versandkosten
bis 31.12.2023: 35 € (netto, wenn Vorsteuerabzug) –ohne Verpackungs- u. Versandkosten
Pauschalversteuerung mgl. ( § 37b EStG), aus Vereinf.-gründen kein Einbezug in Grenzwert
Streuartikel
Werbegeschenke bis 10 € (netto, wenn Vorsteuerabzug)
Sachbezüge (Lex 520 3735, 530 0442)
Grundsatz: kein Vorsteuerabzug, wenn bei Kostenentstehung Verwendung bereits feststeht
ansonsten Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerpflicht
Sachbezug Gutscheine (Inland od. Online-Händler, nicht vom AG):
Sachbezugsfreibetrag : 50 € mtl. (brutto) –Freigrenze, muss mtl. ausgegeben werden.
Zufluss bei Ausgabe bzw. bei Gutschein des AG erst mit Einlösung, (kein Vorsteuerabzug, keine USt-Pflicht)
ohne betragsmässige Begrenzung Kombination mit Rabattfreibetrag möglich (52,08 abzgl. 4%)
Sachbezug Rabattfreibetrag (unentgeltlich) (AG handelt mit diesen Waren)
Bruttoverkaufswert 1.125 € abzgl. 4% = max. 1.080 € p.a. (USt-Pflicht in Höhe der Selbstkosten)
wenn Rabattfreibetrag nicht anwendbar, evtl. 50 € -Freigrenze mgl.
Essensmarken :
ab 1.1.24 : 4.13 € steuer- u. sozialversicherungspflichtig; übersteigende Betrag ist frei !
Anwendung 50 €- Freigrenze nicht möglich.
Aufmerksamkeiten :
bis 60 € brutto steuer- u. sozialvers.-frei (Ausnahmeregelung: Vorsteuerabzug, keine USt-Pflicht)
Betriebsveranstaltungen
ab 1.1.2020 110 € Freigrenze brutto (kein Vorsteuerabzug, keine USt-Pflicht)
Geschenke an AN zählen dazu !
Werbungskosten Arbeitnehmer
Pauschbetrag
2023 1.230 €
2022 1.200 €
2021 1.000 €
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte
2023 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,38 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2023 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,38 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2021 : 0,30 € /Entfernungs-km / 0,35 € ab 21. Entfernungs-km -max. 4.500 €
2021 : 0,30 € /Entfernungs-km -max. 4.500 €
2020 : 0,30 € /Entfernungs-km -max. 4.500 €
Home-Office-Pauschale
bis 2022 120 Tage x 5 €, max. 600 €
ab 2023 210 Tage x 6 €, max. 1.260 €
Kleinunternehmer-Regelung
01.01.25 wenn im Vj. nicht über 25.000 Umsatz und im lfd. Kj. voraussichtlich nicht über 100.000 €
Achtung : Umrechnung bei Rumpf-Wj. auf volles Kalenderjahr !