Jahresabschluss |

Grundsteuerreform -Vorerfassungsblatt für unsere Mandanten in HESSEN (Grundvermögen und Land- u. Forstwirtschaft))

Zur optimalen Vorbereitung für die Steuererklärung zur Grundsteuerreform - so können Sie uns helfen

Bitte füllen Sie pro Objekt ein Blatt des im downloadbereich befindlichen Vorerfassungsbogen aus.
Wir kümmern uns um den Rest;

  • rufen die Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen ab
  • erstellen die Steuererklärungen zur Wertermittlung und
  • übermitteln die Erklärungen für Sie

Mit Übersendung eines Vorerfassungsbogens erteilen Sie uns einen entsprechenden Auftrag, den wir durch
Übersendung einer dazugehörigen Honorarvereinbarung mit Ihnen schriftlich fixieren.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Aufträge zur Erstellung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag annehmen, sofern wir Sie nicht auch in anderen Bereichen steuerlich vertreten und betreuen.


Bitte beachten, dass gesonderte Erfassungsbögen für Grundvermögen und  landwirtschaftliche Flächen ausgefüllt werden müssen..

Sofern für andere Bundesländer zusätzliche Angaben erforderlich sind, werden wir diese gesondert von Ihnen anfordern.

Bei Ländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden (z.B. Thüringen). müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden:
- Baujahr
- Anzahl Garagenstellplätze
- Jahr(e), in denen Kernsanierung stattfand
Sofern Sie uns also den Fragebogen für Hessen übermitteln, bitte diesen entsprechend ergänzen.

Eine Übersicht der Berechnungsmodelle pro Bundesland finden Sie hier.

siehe auch:  Übersichten für die einzelnen Bundesländer.

Ansonsten verweisen wir auf die Info-Mail vom 8.7.22, welche unsere Mandanten erhalten haben.

Details zu Steuererklärung betr. Grundsteuerreform sowie zur Gebührenfindung /Honorarberechnung erhalten Sie im Einzelgespräch.

Bitte füllen Sie pro Objekt ein Blatt des im downloadbereich befindlichen Vorerfassungsbogen aus.
Wir kümmern uns um den Rest;

  • rufen die Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen ab
  • erstellen die Steuererklärungen zur Wertermittlung und
  • übermitteln die Erklärungen für Sie

Mit Übersendung eines Vorerfassungsbogens erteilen Sie uns einen entsprechenden Auftrag, den wir durch
Übersendung einer dazugehörigen Honorarvereinbarung mit Ihnen schriftlich fixieren.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Aufträge zur Erstellung der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag annehmen, sofern wir Sie nicht auch in anderen Bereichen steuerlich vertreten und betreuen.


Bitte beachten, dass gesonderte Erfassungsbögen für Grundvermögen und  landwirtschaftliche Flächen ausgefüllt werden müssen..

Sofern für andere Bundesländer zusätzliche Angaben erforderlich sind, werden wir diese gesondert von Ihnen anfordern.

Bei Ländern, die das sogenannte Bundesmodell anwenden (z.B. Thüringen). müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden:
- Baujahr
- Anzahl Garagenstellplätze
Sofern Sie uns also den Fragebogen für Hessen übermitteln, bitte diesen entsprechend ergänzen.

Eine Übersicht der Berechnungsmodelle pro Bundesland finden Sie hier.

Ansonsten verweisen wir auf die Info-Mail vom 8.7.22, welche unsere Mandanten erhalten haben.

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