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Geschenkgutscheine - Übersicht in Kurzfassung
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Geschenkgutscheine
Übersicht in Kurzfassung
Entgeltlich erworbene Gutscheine von einem Unternehmen
Gültigkeit
- Ohne AGB oder Laufzeitvermerk: 3 Jahre Verjährungsfrist. Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde
- Bei Angaben in AGB oder auf Gutschein: mindestens 1 Jahr Gültigkeit (nach herrschender Rechtsprechung) oder längere Laufzeit lt. Angaben
Teileinlösungen
- grundsätzlich möglich, wenn für Händler zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten
Konkurs Unternehmen
- Einlösung praktisch gesehen nahezu ausgeschlossen
Name des Beschenkten auf Gutschein
- Händler kann auf Einlösung durch Beschenkten bestehen, es ist ihm aber grds. egal, wer einlöst
- Ausnahmen: wenn Leistung aus dem Gutschein auf ganz bestimmte Person zugeschnitten
oder wenn versprochene Leistung bestimmte Voraussetzungen erfordert, die nicht jeder erfüllt.
Gutschein auszahlbar?
- grundsätzlich nein, denn geschuldet wird in erster Linie die Ware
- Kann Aussteller Ware oder Dienstleistung nicht mehr liefern, Auszahlung möglich
- nach Ablauf der Einlöse-Frist besteht aber Anspruch auf Erstattung des Geldwertes, allerdings darf Händler den ihm entgangenen Gewinn abziehen.