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Geschenkgutscheine
Übersicht in Kurzfassung

Entgeltlich erworbene Gutscheine von einem Unternehmen

Gültigkeit

  • Ohne AGB oder Laufzeitvermerk: 3 Jahre Verjährungsfrist. Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde
  • Bei Angaben in AGB oder auf Gutschein: mindestens 1 Jahr Gültigkeit (nach herrschender Rechtsprechung)  oder längere Laufzeit lt. Angaben

Teileinlösungen

  • grundsätzlich möglich, wenn für Händler zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten

Konkurs Unternehmen

  • Einlösung praktisch gesehen nahezu ausgeschlossen

Name des Beschenkten auf Gutschein

  • Händler kann auf Einlösung durch Beschenkten bestehen, es ist ihm aber grds. egal, wer einlöst
  • Ausnahmen: wenn Leistung aus dem Gutschein auf ganz bestimmte Person zugeschnitten
    oder wenn versprochene Leistung bestimmte Voraussetzungen erfordert, die nicht jeder erfüllt.

Gutschein auszahlbar?

  • grundsätzlich nein, denn geschuldet wird in erster Linie die Ware
  • Kann Aussteller Ware oder Dienstleistung nicht mehr liefern, Auszahlung möglich
  • nach Ablauf der Einlöse-Frist besteht aber Anspruch auf Erstattung des Geldwertes, allerdings darf Händler den ihm entgangenen Gewinn abziehen.

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