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Gebührenrechnungen und Gebührenkalkulation
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Gebührenrechnungen und Gebührenkalkulation
Die Leistungen im Bereich Steuerberatung werden im Wesentlichen nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet.
- Neben einer zulässigen Zeitgebühr für bestimmte Tätigkeiten (zum Beispiel Prüfung Steuerbescheide) bemisst sich die Gebühr oftmals nach einer
- Bezugsgröße (zum Beispiel Jahresumsatz, Höhe des Arbeitslohns, Bilanzsumme o.a.).
- Für jede Bezugsgröße gibt es einen Gebührenrahmen (zum Beispiel: volle Gebühr, davon zwischen 2/10 bis 40/10)
- Für regelmäßig, wiederkehrende Tätigkeiten kann eine Pauschalgebühr vereinbart werden, die dann mindestens für 1 Jahr gültig ist. Pauschalgebühren sind aber bei erstmaliger Tätigkeit nicht sinnvoll, da man meistens erst nach der ersten Auftragsabwicklung den Zeitaufwand für zukünftige gleichartige Tätigkeiten abschätzen kann.
- Unabhängig von den genannten Gebührenrahmen kann durch gesonderte Vereinbarung immer eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden.
- Hinzu kommen pro Gebührenpositionen Auslagenpauschalen, z.B. für Telekommunikation (20%, max. 20 €). Üblicherweise berechnen wir die Auslagen nicht pro Gebühr, sondern pro Rechnung.
Betriebswirtschaftlich betrachtet
- wird in meiner Kanzlei immer der durch Zeiterfassung aller Mitarbeiter feststellbare Zeitaufwand zugrunde gelegt und dementsprechend der Gebührenrahmen ausgenutzt,
- dient die o.g. Auslagenpauschale kalkulatorisch zur Abdeckung der direkten Nebenkosten, soweit es Papier, Telefon, Internet oder die nicht unwesentlichen EDV-Kosten (Datev) betrifft.
Auf Basis der vorgenannten Grundsätze und des rechtlichen Rahmens möchte ich auf ein paar Besonderheiten und Grundsätze in meiner Kanzlei hinweisen:
Neugründungen
Gewerbeanmeldungen, Einrichtung Buchführung (im üblichen Rahmen), Fragebogen Finanzamt werden im Rahmen der Gebühr für steuerliche Erstberatung abgerechnet, welche maximal 180 € netto zzgl. Auslagen beträgt.
Besondere Anpassungsmaßnahmen für die Buchführung oder den Jahresabschluss
Dazu gehört zum Beispiel bei Mandanten mit MLM-Einkünften (MAP, GMA usw.)
- die Einrichtung eines speziellen Kontenrahmens
- individuell angepasste Hilfsmittel mit entspr. Schulung (z.B. Datev-Kassenerfassungstool)
- dass Auslesen der Auswertungen aus MAP über CSV-Export und Aufbereiten mittels Excel-Makro
- Ermitteln der Besteuerungsgrundlagen aus Internet-Plattformen (z.B. aus sog. Backoffice)
Diese Tätigkeiten werden als Abschlussvorarbeiten gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet. Dabei ist zu beachten, dass insoweit für die künftige einfachere Bearbeitung im 1. Jahr ein teilweise nicht unerheblicher Zeitaufwand entsteht.
Ein ebenfalls nicht zu unterschätzender Zeitaufwand entsteht unter anderem bei MLM-Mandaten durch die ungewöhnliche Dynamik und Arbeitsweise der verschiedenen Plattformen. Jede neue Aktivität, Plattform oder Einnahmequelle bedeuteten in diesem Bereich:
Ermittlung der Besteuerungsmerkmale:
- Sitz des Unternehmens (manchmal sehr spannend Recherche)
- Welche Leistungen werden tatsächlich gekauft?
- Welche eigenen Leistungen werden erbracht?
- umsatz- und einkommensteuerliche Beurteilung
- Welche Dokumentationen und Auswertungen stehen für die steuerliche Gewinnermittlung zur Verfügung?
Die Gebührenordnung der Steuerberater in Deutschland ist sehr komplex. Die vorstehenden Erläuterungen können daher nur einen kurzen Überblick zur Gebührenfindung geben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Den wichtigsten Grundsatz zur Gebührenermittlungen entsprechend meiner Kanzleiphilosophiemöchte ich Ihnen abschließend mitteilen:
- Überflüssige, unnötige Kosten auf beiden Seiten vermeiden
- Was der Mandant selbst erledigen kann, sollte er auch erledigen.
Voraussetzung: Er muss es können, wollen und die Zeit dafür haben!
Ich hoffe, dass meine Informationen für Sie etwas Transparenz in meine Honorarrechnungen bringen.