Informationsservice
E-Rechnungen ab 2025 - Versuch einer Übersicht in Kurzfassung mit Hilfestellungen
Beratung |
E-Rechnungen ab 2025 - Versuch einer Übersicht in Kurzfassung mit Hilfestellungen
Darauf sollten Sie ins besonderem als Rechnungsemfänger vorbereitet sein
Hiermit möchten wir Sie über die ab 2025 geltenden Neuregelungen zur sogenannten E-Rechnung informieren.
Wir haben bewusst diese Informationen bisher noch nicht an Sie weitergegeben, weil viele „Fragezeichen“ -zumindest zum Teil-
erst teilweise- durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.10.24 beantwortet wurden.
Es gibt weiterhin einige „Baustellen“, die wohl überwiegend erst in den kommenden 2 Jahren geschlossen werden.
Bei den Hinweisen in der Anlage haben wir bewusst eine möglichst komprimierte Darstellung gewählt, weil Sie
ansonsten -wie im Internet erkennbar- von den umfangreichen Kommentierungen und Einzelregelungen "überschüttet" würden
und die wesentlichen Dinge aus einer Menge Text herausfiltern müssten.
Trotz Komprimierung sind es immerhin doch 2 DIN-A-4-Seiten geworden.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mandanten gern zur Verfügung.