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Die Masche mit dem Zentralen Gewerberegister

Darauf fallen immer noch Unternehmer rein

Es gibt weiterhin zahlreiche Versuche, Unternehmen - insbesondere bei Neugründungen - mit überteuerten Einträgen in nicht offizielle Register aufzunehmen.

Dabei erwecken die Ansprachen per Brief oder Fax optisch den Anschein eines behördlichen Charakters. Der feine Unterschied ist erst beim sorgfältigen Lesen des „Kleingedruckten“ zu erkennen. Dazu hier ein Beispiel von vielen : das „Zentrale Gewerberegister“ – kein offizielles behördliches Register Datenschutzauskunftszentrale.

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