Steuertipps |

Achtung bei Datenschutzauskunfts-Zentrale

immer das Kleingedruckte lesen

Ein weiteres Beispiel, Unternehmen mit überteuerten Einträgen in nicht offizielle Register aufzunehmen.

Ansprachen per Brief oder Fax erwecken optisch den Anschein eines behördlichen Charakters. Der feine Unterschied ist wieder erst beim sorgfältigen Lesen des „Kleingedruckten“ zu erkennen. Diesmal ein Beispiel mit der „Datenschutzauskunftszentrale“.

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