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Belegvorhaltepflicht Einkommensteuererklärung

Einkommensteuer

So erfüllen Sie (oder wir) ab 2017 Ihre Pflichten zur Belegaufbewahrung
 

Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 entfällt die Verpflichtung, grundsätzlich die Belege zur Einkommensteuererklärung /Fesstellungserkläruung der Finanzverwaltung zwecks Prüfung vorzulegen.

Die Belege können jedoch im Einzelfall nachträglich angefordert werden. Aus diesem Grund wurde die „Belegvorhaltepflicht“ eingeführt.

Sie sind verpflichtet, alle Belege, die als Nachweis für steuerrelevante Vorgänge dienen, bis mindestens 1 Monat nach Bestandskraft der betreffenden Bescheide aufzubewahren (sofern nicht aufgrund anderer Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist besteht).

Als Sicherheitsmassnahme und gesonderten Service übernehmen wir die digitale Archivierung dieser Belege für unsere Mandanten.

Sofern die Finanzverwaltung noch Unterlagen anfordert, genügt meistens die Übermittlung durch uns über ein gesondertes Portal, was wir gern für Sie erledigen. Wenn Sie bereits die Belegablage Datev Meine Steuern bei uns nutzen, werden angeforderte Unterlagensogar direkt aus der cloud heraus an das Finanzamt übermittelt.

Es kann jedoch vorkommen, dass Originalbelege angefordert werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, nachfolgend gelistete  Belege, im Original mindestens noch 1 Jahr nach Erhalt der betreffenden Steuerbescheide bzw.-soweit es Grundstücks-/Haus aufwendungen betrifft- mindestens 2 volle Folgejahre nach Erhalt der Rechnung aufzubewahren:
-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
-Steuerbescheinigungen Aussschüttungen Dividende
-Spendenbescheinigungen
-Verträge jeglicher Art

Bitte beachten Sie aber auch die eventuell zusätzlich bestehenden gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten (z.B. für Buchführungsbelege) und andere Gründe für weitergehende Archivierung (z.B. wg. Garantieansprüchen). So gilt auch für Betreiber einer Photovoltaikanlage hisichtlicher der dazugehörigen Belege eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Im Zweifelsfall gilt: „Wegwerfen kann ich immer noch“

Für vertrauliche Unterlagen empfehlen wir nach Ablauf aller Aufbewahrungsfristen die Entsorgung(Vernichtung) der Unterlagen durch ein zertifiziertes Unternehmen. Im Regionalbereich Bebra bieten dafür die Sozialen Förderstätten eine kostengünstige und zertifizierte Lösung an , welche zusätzlich diese soziale Einrichtung finanziell unterstützt.

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